Die Fragen von jungen Menschen nach dem eigenen Handeln, ihre Fragen nach der Deutung von Welt, ihre Suche nach Sinn im Leben, ihre Fragen nach Gott spiegeln sich im Religionsunterricht, der von einer ganzheitlichen Bildung des Menschen ausgeht. Die Entfaltung der Persönlichkeit, das Grundrecht, die Glaubens- und Gewissensfreiheit gestalten zu dürfen, die Erkenntnis, dass die Geschichte unserer Kultur christlich geprägt ist und auf christlichen Fundamenten steht, machen das Fach Religion zu einem besonderen und spannenden.
Deswegen versucht der Religionsunterricht in einer pluralen und oft unübersichtlichen Gesellschaft über die reine Wissensvermittlung hinaus den Heranwachsenden zu stärken und ihm eine Orientierung für sein Leben zu geben.
Nach Art. 7 GG Abs. 2 und 3 und den ’§’§ 124 bis 128 NSchG ist der Religionsunterricht „ordentliches Lehrfach“. Damit leistet er einen eigenständigen Beitrag zum Bildungsauftrag der Schule. Er sichert für den Einzelnen das Grundrecht der positiven und negativen Religionsfreiheit, d.h. das Recht auf religiöse Bildung einerseits und andererseits das Recht, sich vom Religionsunterricht mit der Religionsmündigkeit abzumelden.
Der Religionsunterricht wird konfessionell erteilt. Durch das Kennenlernen und die Vertiefung in der eigenen Konfession kann der Unterricht zu einer persönlichen Glaubensentscheidung führen. Die Verständigung mit den Christen anderer Konfessionen ist erstrebenswert, deswegen wird der konfessionelle Unterricht in ökumenischer Offenheit erteilt. Die Fachschaft Religion tagt in den Dienstbesprechungen und Konferenzen gemeinsam, so sind die Fachkollegen in einem ständigen Dialog.
Evangelische und katholische Religion wird durchgehend zweistündig in einer Doppelstunde erteilt. Pro Halbjahr wird eine Klassenarbeit geschrieben, die 30% von der Gesamtnote umfasst. Die anderen 70 % setzen sich aus der mündlichen Beteiligung, Hausaufgaben, Heftführung, Referaten u.a. zusammen.
Mit der Einführung der ev. und kath. Kerncurricula im Schuljahr 2009/10 fällt eine inhaltlich große Übereinstimmung der Leitthemen auf, die Spiralcurricular angeordnet sind. Im Folgenden ein Überblick über die Leitthemen, evangelisch und katholisch.
Mit diesen inhaltsbezogenen Kompetenzen werden prozessbezogene Kompetenzen verknüpft, so dass die Schülerinnen und Schüler im Verlauf der Sekundarstufe I u.a. befähigt werden sollen:
Jahrgänge 5/6 | Jahrgänge 7/8 | Jahrgänge 9/10 | |
Mensch/Anthropologie |
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Gott/Theologie |
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Jesus Christus/Christologie |
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Ethik |
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Kirche und Kirchen/Ekklesiologie |
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Religionen/Religionen im Dialog |
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Jahrgangsstufe 11/12
Grundsätzlich steht das Fach Religion in der Oberstufe allen interessierten Schülern offen, d.h. jeder kann Religion wählen, auch wenn man zuvor noch nicht am Religionsunterricht teilgenommen hat.
Als Ergänzungsfach wird Religion 2-stündig einmal in der Woche erteilt. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit das Fach als 4-stündiges Prüfungsfach schriftlich und mündlich im erweiterten Anforderungsbereich (EA) und Grundanforderungsbereich (GA) zu wählen. Dann jedoch muss der Schüler das Fach Religion im Jahrgang 10 mindestens ein halbes Jahr lang besucht haben.
Die Unterrichtsinhalte orientieren sich an den jeweiligen Rahmenrichtlinien Ev. und Kath. Religion für die Sek II, sowie den verbindlichen Inhalten beider Fächer für das Zentralabitur. Wissenschaftspropädeutisches Arbeiten und gleichzeitige Schülerorientierung schließen sich dabei nicht aus.
Die thematischen Schwerpunkte für das Zentralabitur sowie die einheitlichen Prüfungsanforderungen können unter dem Niedersächsische Bildungsserver (nibis.de) aufgesucht werden.
In der Oberstufe wird konfessionskooperativ unterrichtet, d.h. der jeweilige Kurs fällt unter die Konfession, die die jeweilige unterrichtende Lehrkraft hat, einschließlich der Inhalte, die in den Prüfungskursen für das Zentralabitur erwartet werden.
Von der religiösen Dimension können Impulse für die Entwicklung der Schulkultur ausgehen:
Die Schulgottesdienste am Theodor-Heuss-Gymnasium finden grundsätzlich konfessionskooperativ statt. Sie werden von Schülern und Religionslehrern vorbereitet und gestaltet. Zu Beginn des Schuljahres findet ein Einschulungsgottesdienst für den fünften Jahrgang statt, der in der Regel von den ehemaligen Fünfern gestaltet wird. Am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien gibt es einen Schulgottesdienst. Am Ende des Schuljahres feiern die Abiturienten ihren Dankgottesdienst.
Seit vielen Jahren gibt es das freiwillige caritativ-soziale Praktikum für den Jg. 9 im Rahmen des Religionsunterrichtes. Ein halbes Jahr lang engagieren sich Schülerinnen und Schüler in der Seniorenhilfe, im Kindergarten, bei der Hausaufgabenhilfe u.ä. regelmäßig einmal pro Woche. Dieses generationenübergreifende Projekt hilft allen Beteiligten, denn es zeigt die tätige Nächstenliebe auf Schülerseite, gibt diesen jedoch auch durch die Freude, die sie z.B. in den Seniorenheimen erfahren, Selbstbewusstsein und Ermutigung für ihren weiteren Lebensweg.