Zuständiger Koordinator: StD Hauke Pölert,
Tel.: 0551/400-5013,
E-Mail: hauke.poelert@thg-goettingen.de
Auf dieser Website sind möglichst viele Informationen zur Qualifikationsphase am THG zusammengestellt. Bei weitergehenden Fragen, die hier nicht beantwortet werden, oder falls generell Beratungsbedarf besteht, stehe ich gerne zur Verfügung.
Die Kurswahlen für die Qualifikationsphase zum Abitur stellen jedes Jahr aufs Neue einen großen und mit vielen Fragen verbundenen Schritt für alle Schülerinnen und Schüler dar:
Um einen möglichst guten Überblick über alle wichtigen Punkte zu erhalten, stellen wir unseren Schülerinnen und Schülern (und natürlich genauso den Eltern) auf mehreren Wegen alle wichtigen Informationen zur Verfügung:
Zusätzlich stehen alle Lehrpersonen für fachspezifische Fragen zur Verfügung, für alle weiteren Fragen rund um die Kurswahlen zur Qualifikationsphase und das Abitur (die sich nicht in den Materialien oder hier auf der Website finden lassen) der Sek. II-Koordinator Hauke Pölert.
Zunächst müssen alle Schülerinnen und Schüler einen Schwerpunkt wählen, in dem sie dann ihre speziellen Fächer belegen können.
Es gibt folgende fünf Schwerpunkte:
Welche Fächer zu den verschiedenen Schwerpunkten gehören, ist unten unter Belegungsverpflichtungen zu finden. Welche Fächer innerhalb eines Schwerpunktes mindestens in die Abiturnote eingebracht werden müssen, findet sich unten unter Einbringungsverpflichtungen.
Die Kernfächer (Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache) müssen in den beiden Jahrgängen der Qualifikationsphase betrieben werden (unabhängig vom gewählten Schwerpunkt). Außerdem müssen zwei davon Prüfungsfächer sein.
Innerhalb des gewählten Schwerpunktes müssen zwei Schwerpunktfächer gewählt werden (s.u.). Diese beiden Schwerpunktfächer werden fünfstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet und sind auch Prüfungsfächer. Die Leistungen in den Schwerpunktfächern gehen mit doppelter Gewichtung in die Abiturnote ein (Ausnahme: gesellschaftswissenschaftliches Profil).
Zusätzlich zu den Schwerpunktfächern müssen drei weitere Prüfungsfächer gewählt werden. Die beiden Schwerpunktfächer sind automatisch erstes und zweites Prüfungsfach (Ausnahme siehe gesellschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt). Mit den Prüfungsfächern müssen die drei Aufgabenfelder A, B und C abgedeckt sein (Aufgabenfelder und Prüfungsfächer siehe “Übersicht über das Fächerangebot am Theodor-Heuss-Gymnasium”). Schwerpunktfächer und Prüfungsfächer werden für zwei Schuljahre belegt.
Die Ergänzungsfächer, die gewählt werden müssen, gehen aus den Angaben zu den Belegungsverpflichtungen der verschiedenen Schwerpunkte hervor.
Zusätzlich können noch Wahlfächer belegt werden. Ergänzungsfächer und Wahlfächer werden für ein oder zwei Schuljahre belegt.
In den Prüfungsfächern müssen Kurse durchgehend in den beiden Jahrgängen der Qualifikationsphase belegt werden. Es können nur solche Fächer als Prüfungskurse gewählt werden, an denen die Schülerin/ der Schüler in der Einführungsphase mindestens ein halbes Jahr am Unterricht teilgenommen hat. Die Prüfungsfächer sind vor Eintritt in die Qualifikationsphase festzulegen, können aber im Fall von P4 und P5 noch bis zum Ende der Q1 getauscht werden (mit Zustimmung der Schule).
Für die Zulassung zum Abitur müssen bestimmte Fächer in der Qualifikationsphase belegt werden (Belegungsverpflichtung). Noten bestimmter Fächer aus der Belegungsverpflichtung werden bei der Berechnung der Abiturnote berücksichtigt. Man sagt, sie werden ins Abitur eingebracht (Einbringungsverpflichtung). Die Einbringungsverpflichtungen sind für die verschiedenen Schwerpunkte im Folgenden zusammengestellt.
Zusätzlich zu den Einbringungsverpflichtungen muss jede Schülerin bzw. jeder Schüler
betreiben. Die Noten dieser Fächer müssen i. d. R. nicht / können jedoch bei der Abitureinbringungsverpflichtung berücksichtigt werden.
Einbringungsverpflichtungen (zum Abitur)
(Die Zensuren der eingebrachten Halbjahre gehen mit in die Abiturnote ein.)
Im Block I müssen folgende Halbjahre in den jeweiligen Fächern eingebracht werden. Zusätzlich können weitere Kurse eingebracht werden. Dabei liegt die einzubringende Anzahl von Halbjahresnoten zwischen 32 und 36.
Das Theodor-Heuss-Gymnasium bietet in der Qualifikationsphase alle fünf möglichen Schwerpunkte an (sprachlich, musisch-künstlerisch, gesellschaftswissenschaftlich, naturwissenschaftlich, sportlich). Innerhalb der Schwerpunkte haben die Schülerinnen und Schüler maximale Wahlfreiheit.
So bieten wir regelmäßig Spanisch-eA-, Informatik-eA- oder auch Kunst-eA-Kurse an und ermöglichen auch „exotischere“ Wahlwünsche wie bspw. Latein-eA in Kombination mit Informatik-eA. Dieses große Wahlangebot ist aber nur durch Kooperation mit sechs weiteren Oberstufen in Göttingen möglich. D.h.: Einige unserer Schülerinnen und Schüler besuchen Unterricht in bestimmten Fächern an anderen Schulen. Dafür unterrichten wir Schülerinnen und Schüler von anderen Schulen in Fächern, die dort nicht angeboten werden.
Diese Kooperation und Wahlfreiheit hat aber auch ihren Preis: Fällt an einer der kooperierenden Schulen Unterricht durch spezielle Veranstaltungen aus – z.B. durch Projekttage, Fahrten usw. – so sind automatisch alle anderen Schulen mit betroffen. Um die Unterrichtsstörungen durch derartige Veranstaltungen gering zu halten, sind regelmäßige Absprachen zwischen den Oberstufenkoordinatoren notwendig. Insbesondere müssen Klausurpläne für alle Schulen gemeinsam festgelegt werden und sind dann nicht mehr durch eine einzelne Schule zu verändern.
Das Seminarfach ist an das eA-Fach (1. bis 3. Prüfungsfach) eines jeden Schülers gebunden, das auf der Zeitleiste “EA3” liegt. Die Seminarfachlehrerin/der Seminarfachlehrer ist automatisch Tutor/Tutorin der Schülerin bzw. des Schülers.
Ja,
Unter welchen Bedingungen bestehe ich den schulischen Teil der Fachhochschulreife?
Für das Erreichen des schulischen Teils der Fachhochschulreife gelten in der gymnasialen Oberstufe des Landes Niedersachsen folgende Bestimmungen:
Wie im Abitur gelten auch für diesen Schulabschluss Einbringungsverpflichtungen, die zum Bestehen des Abschlusses erfüllt sein müssen. Folgende Halbjahresnoten aus zwei nebeneinanderliegenden Halbjahren müssen zwingend eingebracht werden:
Bei Erfüllung dieser Bedingungen wird der schulische Teil der Fachhochschulreife ohne weitere Abschlussprüfung von der Schule verliehen.
WHAT???
Die Abteilung ESOL (English for Speakers of Other Languages) der Universität Cambridge gehört zu den führenden Institutionen zur Erstellung und Durchfüh-rung standardisierter Prüfungen im Fach Englisch als Fremdsprache. Die Cambridge ESOL Prüfungen werden inzwischen weltweit von einer Vielzahl von Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Arbeitgebern und der Wirtschaft als Nachweis qualifizierter Sprachkenntnisse geschätzt und anerkannt.
Weitere Informationen unter www.cambridge-exams.de
WHO???
Interessierten Schülerinnen und Schülern mit guten bis sehr guten Englisch-kenntnissen bietet das THG einen Kurs (ab Klasse 11) zur gezielten Vorberei-tung auf die Prüfung für das Certificate in Advanced English (CAE), Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) an. Bei Bedarf wird auch die Vorbereitung auf das Certificate of Proficiency in English (CPE), Stufe C2 des GER miteinbezogen.
Die Prüfung selbst wird extern von einer Prüfungskommission aus Cambridge (in der VHS Göttingen oder Hannover) jährlich im Juni durchgeführt.
Die Prüfungsgebühren der VHS belaufen sich auf ca. €180 – €190.
Die Lehrbücher werden leihweise zur Verfügung gestellt (Pfand €25,-)
WHEN?? Freitags 5./6.Std
CONTACT / QUESTIONS??? R.Kühnle : regine.kuehnle@thg-goettingen.de